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   BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89   

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https://dejure.org/1989,1782
BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89 (https://dejure.org/1989,1782)
BGH, Entscheidung vom 04.10.1989 - IVb ZB 47/89 (https://dejure.org/1989,1782)
BGH, Entscheidung vom 04. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 (https://dejure.org/1989,1782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Erstbeschwerde mangels Einhaltung der einmonatigen Beschwerdefrist - Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Zustellung des mit der Vollstreckungsklausel versehenen Schuldtitels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 181

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 143
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 71/84

    zweimonatiger Klinikaufenthalt - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis:

    Auszug aus BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89
    Ein Anzeichen hierfür kann darin gesehen werden, daß er im März 1989 in H. nicht polizeilich gemeldet war, dafür aber noch im April 1988 in M. Der Hinweis des Antragsgegners auf eine längere Urlaubsabwesenheit ist unerheblich, weil dadurch die Eigenschaft bisher bewohnter Räume als Wohnung in der Regel nicht aufgehoben wird (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 71/84 - NJW 1985, 2197).
  • BGH, 05.11.1975 - VIII ZR 73/75

    Zustellungsversuch - Ersatzzustellung - Zustellungsempfänger - Geschäftslokal

    Auszug aus BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89
    Da die Zulässigkeit der vom Antragsgegner erhobenen Beschwerde davon abhängt, hatte das Beschwerdegericht dieser Frage von Amts wegen nachzugehen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 15. November 1975 - VIII ZR 73/75 - NJW 1976, 149).
  • LG Berlin, 10.02.1987 - 64 T 94/86
    Auszug aus BGH, 04.10.1989 - IVb ZB 47/89
    Nach der bei den Akten befindlichen Zustellungsurkunde ist die Zustellung am 1. Juli 1988 erfolgt, während nicht bewiesen (vgl. LG Berlin MDR 1987, 503 [LG Berlin 10.02.1987 - 64 T 94/86]).
  • BGH, 04.06.1997 - XII ARZ 13/97

    Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung; Ersatzzustellung in der Wohnung

    Die Zustellungsurkunde vom 11. Oktober 1996 erbringt keinen Nachweis dafür, daß es sich bei der in der Zustellanschrift bezeichneten Wohnung in L. tatsächlich um die Wohnung des Antragsgegners im Sinne von § 181 ZPO handelte, da dies außerhalb der Wahrnehmung des Zustellers lag (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - FamRZ 1990, 143 = BGHR a.a.O. § 182 Wohnung 2).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die tatsächlichen Voraussetzungen der Wohnung i.S.d. §§ 181, 182 ZPO gegeben, wenn der Zustellungsempfänger in den Räumen lebt (BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 = FamRZ 1990, 143 = BGHR ZPO 192 Wohnung; Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 71/84 = NJW 1985, 2197).
  • BGH, 19.06.1996 - XII ZB 89/96

    Entscheidungskompetenz bei weiterer Beschwerde gegen die Verwerfung einer

    Von einem Zustellungsempfänger, der sich darauf beruft, an dem Zustellungsort nicht gewohnt zu haben, kann erwartet werden, da er klare und vollständige Angaben über seine tatsächlichen Wohnverhältnisse macht (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 2 m.N.).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Darauf, dass der Zustellungsadressat unter der Zustellanschrift wohnt, kann sich die Beweiskraft der Zustellungsurkunde gemäß § 418 Abs. 1 ZPO mithin nicht erstrecken (vgl. BVerfG NJW-RR 1992, 1084; NJW 1992, 224; BGH NJW 2004, 2386; NJW 1992, 1963; NJW 1992, 1239; FamRZ 1990, 143; KG MDR 2005, 107; OLG Sachsen-Anhalt FamRZ 2001, 1013; OLG Hamm NJW-RR 1995, 223; Zöller/Stöber, a.a.O., § 182, Rdnr. 14; a.A. OLG Köln MDR 1996, 850, für den Fall, dass der Zustellungsadressat die Anschrift selbst angegeben hatte).
  • BGH, 02.10.1991 - IX ZB 5/91

    Rechtzeitige Zustellung bei Unkenntnis über Aufenthalt des Beklagten

    Zwar kann von einem Zustellungsempfänger, der sich darauf beruft, an dem Zustellungsort nicht gewohnt zu haben, erwartet werden, daß er klare und vollständige Angaben über seine tatsächlichen Wohnverhältnisse macht (BGH, Beschl. v. 4. Oktober 1989.- IVb ZB 47/89, FamRZ 1990, 143; vgl. auch OLG Köln Rpfleger 1975, 260, 261; Zöller/Stephan aaO., Rdn. 4 vor § 181).
  • OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1023/02

    Beweiskraft und Indizwirkung der Zustellungsurkunde für die Wohnung des

    Von einem Zustellungsempfänger, der sich darauf beruft, am Zustellungsort nicht gewohnt zu haben, muss erwartet werden, dass er klare und vollständige Angaben hinsichtlich seiner Wohnverhältnisse macht (BGHR ZPO § 182 Wohnung 2).
  • BGH, 12.02.2001 - AnwZ (B) 14/00

    Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Der Antragsteller kann demgemäß das durch die Niederlegung begründete Indiz, daß er unter der Zustellungsanschrift gewohnt hat, nur durch eine plausible und schlüssige Darstellung entkräften, daß er die ursprüngliche Wohnung aufgegeben und an einem anderen Ort seinen Lebensmittelpunkt begründet hat (Senatsbeschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - BRAK-Mitt. 1992, 109; vgl. auch BGH, Beschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 2; Beschluß vom 2. Oktober 1991 - IX ZB 5/91 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 3).
  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 539/99

    Subsidiaritätsgrundsatz und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Ihm war die Rechtsprechung zugänglich, nach der von einem Zustellungsempfänger, der sich darauf beruft, am Zustellungsort nicht gewohnt zu haben, erwartet wird, daß er klare und vollständige Angaben hinsichtlich seiner Wohnverhältnisse macht (vgl. BGHR ZPO § 182 Wohnung 2); gleichwohl hat er seine Wohnverhältnisse mit der Angabe einer "PO-Box" in A. nicht näher umschrieben.
  • BGH, 11.05.1994 - XII ZB 55/94

    Anfechtung des aufgrund Säumnis eines Ehegatten ergangenen Unterhaltstitels im

    Die urkundliche Erklärung des Zustellungsbeamten, daß er ihn seinerzeit "in der Wohnung" nicht angetroffen habe, begründet aber insoweit ein beweiskräftiges Indiz, das nur durch eine plausible und schlüssige Gegendarstellung entkräftet werden kann (vgl. BGH, Beschluß vom 17. Februar 1992 - AnwZ (B) 53/91 - NJW 1992, 1963; Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1989 - IVb ZB 47/89 - BGHR ZPO § 182 Wohnung 2 = FamRZ 1990, 143).
  • VGH Bayern, 16.12.2011 - 22 ZB 11.2637

    Anhörungsrüge; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Überraschungsentscheidung

    Von einem Zustelladressaten, der sich darauf beruft, am Zustellort nicht zu wohnen, kann erwartet werden, dass er wahre und vollständige Angaben über seine tatsächlichen Wohnverhältnisse macht (vgl. in diesem Sinn BGH vom 4.10.1989 Az. IVb ZB 47/89 RdNr. 10 m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Main, 15.04.2008 - 10 L 320/08

    Rundfunkgebühren, Zweitwohnung, Aussetzungsantrag. Rechtsschutz gegen den

  • BFH, 14.07.1994 - X R 256/93

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bei der Ersatzzustellung durch Niederlegung

  • VG Düsseldorf, 30.03.2005 - 6 K 835/05

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im

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